Erscheinungsdatum: 10.01.2025
Mitteilung gemäß § 109a - 28. Februar 2025
Und wieder grüßt das Murmeltier, sprich Ihr Steuerberatungsteam 😉
Auch für das Jahr 2024 sollten Sie - an bestimmte Personen gezahlte - Honorare an die Finanz melden.
Die Meldung ist dann durchzuführen, wenn (exklusive Umsatzsteuer) im ganzen Jahr mehr als € 900,- oder pro einzelne Leistung mehr als € 450,- pro Person ausbezahlt wurden.
Die Meldepflicht besteht für Personen, die für Sie folgende Leistungen erbracht haben:
Die Mitteilungen sind zwar bis 31. Jänner 2025 durchzuführen, jedoch bei elektronischer Übermittlung verlängert sich der Termin - zum 28. Februar 2025.
Auf Wunsch erledigen wir für Sie die Meldung elektronisch.
Das Honorar für diese Dienstleistung beträgt mindestens € 56,- exkl. USt,
für die 2. Mitteilung € 46,- exkl. USt .
Wenn die Kanzlei Hapala Ihre Buchhaltung durchführt und entsprechende Werkvertrage/ Honorare auffallen, wird die Mitteilung gemäß § 109a an die Finanz geschickt.
Freundliche Grüße,
Christine Hapala & Thomas Hapala
Wir bemühen uns um sorgfältige Datenzusammenstellung können jedoch keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.